Rheinland Pfalz

Berufsbild Kriminalassistenz: Attraktivität, Entlastung und Fachkräftesicherung

Die Kriminalpolizei steht angesichts steigender Fallzahlen, wachsender Komplexität von Ermittlungen (z. B. in den Bereichen Cybercrime, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftsdelikte) und zunehmender administrativer Anforderungen unter erheblichem strukturellem Druck. Eine nachhaltige Bewältigung dieser Entwicklung ist allein durch den ausschließlichen Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht mehr realistisch.

Tarifbeschäftigte leisten bereits heute einen substantiellen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Kriminalpolizei, insbesondere in den Bereichen Sachbearbeitung, Analyse, Auswertung, Verfahrensbegleitung und Organisation. Gleichwohl spiegelt sich diese Verantwortung bislang weder in einem klar definierten Berufsbild noch in einer angemessenen Eingruppierung wider. Der BDK Rheinland-Pfalz spricht sich daher für die Einführung eines eigenständigen Berufsbildes „Kriminalassistentin / Kriminalassistent“ für Tarifbeschäftigte sowie für eine Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe EG 9 TV-L aus. 

Wie stehen Sie zur Einführung eines eigenständigen Berufsbildes „Kriminalassistenz“ für Tarifbeschäftigte bei der Polizei Rheinland-Pfalz und einer Eingruppierung ab EG 9 TV-L?

 


SPD 

Es ist unser Ziel, weitere Fachkräfte für die Kriminalpolizei einzusetzen. Eine spezielle Unterstützung der Kriminalpolizei durch Tarifkräfte erfolgt schon jetzt beispielsweise in den Kommissariaten K 12 (Sexualdelikte), K 16 (ZAb) und K 21 (PMK), allerdings ohne eigenständiges Berufsbild. Die Einführung eines entsprechenden Berufsbildes ist daher nicht zwingend, vielmehr sollten wir hier zunächst die Erfahrungen aus Ländern abwarten, die ein solches Modell gerade prüfen.


CDU

Im Sinne einer einheitlichen Polizei in Rheinland-Pfalz sprechen wir uns für eine deutliche Ausweitung des Einsatzes von Polizeiassistenzen aus. Tarifbeschäftigte leisten einen unverzichtbaren Beitrag innerhalb der Polizeiarbeit und sind unerlässlich zur Entlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten, sowohl bei der Schutz- als auch bei der Kriminalpolizei. Ein eigenständiges Berufsbild streben wir in diesem Bereich nicht an.


Bündnis 90/Die Grünen

Das Gesamtpersonal der Polizei setzt sich nicht nur aus uniformierten Kräften zusammen, sondern auch aus Verwaltungs-, Tarif- und Spezialkräften. Dabei entlasten Tarifkräfte Polizeibeamt:innen durch die Übernahme von polizeifremden Aufgaben. Nicht selten kommt es vor, dass Tarifkräfte auch polizeirelevante Tätigkeiten ausführen.

Als GRÜNE haben wir uns stets erfolgreich dafür eingesetzt, den Personalkörper der Tarifbeschäftigten weiter auszubauen. Genauso relevant ist eine adäquate Vergütung sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Bei entsprechendem Aufgabenprofil spricht aus unserer Sicht daher nichts gegen eine Eingruppierung ab EG 9.

Darüber hinaus haben wir den Weg dafür geebnet, dass Polizeibeamt:innen eine zweigeteilte Ausbildung durchlaufen. Seit 2024 können sich Polizeibeamt:innen von vornherein dafür entscheiden, ob sie zur Schutzpolizei oder zur Kriminalpolizei gehen wollen.


FDP

Es ist richtig, dass Tarifbeschäftigte bei der rheinland-pfälzischen Polizei wichtige Aufgaben übernehmen und den Polizeibeamtinnen und -beamten den Rücken freihalten. So können sich die Beamtinnen und Beamten auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. 
Eine angemessene Entlohnung der Tarifbeschäftigten ist uns wichtig. Den Vorschlag zur Einführung eines Berufsbildes „Kriminalassistenz“ unter Berücksichtigung einer angemessenen Entlohnung wollen wir uns näher anschauen.


Freie Wähler

Wir stehen der Einführung eines eigenständigen Berufsbildes für qualifizierte tarifbeschäftigte Unterstützungs- und Ermittlungsfunktionen bei der Polizei grundsätzlich offen gegenüber. Wenn Tarifbeschäftigte dauerhaft anspruchsvolle Aufgaben in Analyse, Auswertung, Verfahrensbegleitung und Organisation übernehmen, muss sich das auch in Berufsbild, Entwicklungsperspektiven und Eingruppierung widerspiegeln. Eine Eingruppierung ab EG 9 TV-L erscheint daher als nachvollziehbarer Ansatz, sofern Aufgabenprofil, Qualifikationsniveau und Personalbedarf dies tragen. Für uns ist entscheidend, dass die Kriminalpolizei spürbar entlastet und zugleich als Arbeitgeber wettbewerbsfähiger wird.

Urheberrechte
Foto von Erik Mclean auf Unsplash https://unsplash.com/de/fotos/weisse-und-schwarze-samsung-beschilderung-aielvGxZB0g