Rheinland Pfalz

Streichung der Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe

Die sogenannte Kostendämpfungspauschale führt dazu, dass Beamtinnen und Beamte, darunter auch Polizeibeschäftigte bei Inanspruchnahme von Beihilfeleistungen mit pauschalen Eigenbeteiligungen belastet werden. Deren ersatzlose Streichung ist in mehreren anderen Bundesländern bereits erfolgt oder geplant.

Wie bewerten Sie die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz und wie stehen Sie zu einer ersatzlosen Streichung?


SPD

Auch wenn wir den Wunsch nach einer Streichung der Kostendämpfungspauschale nachvollziehen können, lehnen wir eine komplette Abschaffung aus sozialen Gründen ab. Es ist aus unserer Sicht wichtig zu betonen, dass die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz soziale Aspekte stark berücksichtigt. Für Bedienstete unterhalb der Besoldungsgruppe A7 entfällt sie beispielsweise komplett, danach wächst sie stufenweise auf. Auch Anwärterinnen und Anwärter sowie Waisen sind hiervon befreit. Gemindert wird sie bspw. für jedes berücksichtigungsfähige Kind sowie bei Versorgungsempfängerinnen und -empfängern und – entsprechend dem Beschäftigungsanteil – bei Teilzeitbeschäftigten.

Eine komplette Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist daher aus unserer Sicht nicht sozial gerecht. Uns ist aber wichtig, die herausragende und verantwortungsvolle Tätigkeit unserer Beamtinnen und Beamten angemessen zu würdigen, bspw. durch gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, Weiter- und Fortbildungsangebote sowie moderne Ausstattung. Die auf Länderebene ausgehandelten Tarifergebnisse wollen wir auch in Zukunft zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen.


CDU

Wir werden das Beihilfeverfahren grundsätzlich überarbeiten – das beinhaltet auch eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Aktuell müssen viele Polizeibeamtinnen und -beamte hohe Vorauszahlungen leisten und viel zu lange auf die ihnen zustehende Rückerstattung von Krankheitskosten warten. Das widerspricht der Fürsorgepflicht und ist nicht akzeptabel.


Bündnis 90/Die Grünen

Die Kostendämpfungspauschale fällt bei gutverdienenden Beamt:innen höher aus und ist dort sozial grundsätzlich verkraftbar. Es ist jedoch so, dass sie alle Beamt:innen gleichermaßen betrifft – auch diejenigen ohne hohe finanzielle Spielräume. Dadurch wirkt sie pauschal und in Teilen möglicherweise sozial ungerecht. Wir sehen deshalb die Notwendigkeit, das System weiterzuentwickeln und gerechter zu gestalten. Dazu wollen wir prüfen, ob eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale oder alternativ eine Festlegung auf einen sozial ausgewogenen Betrag der richtige Weg ist.


FDP

Die ersatzlose Abschaffung der Kostendämpfungspauschale muss mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgeglichen werden. Hierfür ist die Haushaltslage entscheidend.


Freie Wähler

Auch hier haben wir unsere Meinung in dieser Legislaturperiode regelmäßig verdeutlicht. Die Kostendämpfungspauschale muss abgeschafft werden. Sie ist ungerecht und wird zusehends zum Standortnachteil bei der Personalgewinnung.

Urheberrechte
Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash https://unsplash.com/de/fotos/eine-person-die-eine-krucke-und-einen-gehstock-halt-B3PxVCnbsSI