Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
In Rheinland-Pfalz wurden das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte in den vergangenen Jahren abgeschafft beziehungsweise in die Besoldung integriert. Andere Bundesländer sind diesem Weg entweder nicht gefolgt oder haben diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels, der wachsenden Belastung im Polizeidienst und des verschärften Wettbewerbs um qualifiziertes Personal misst der BDK Rheinland-Pfalz der Frage finanzieller Anerkennung besondere Bedeutung bei.

Wie bewerten Sie die Abschaffung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Polizeibedienstete in Rheinland-Pfalz? Werden Sie sich für deren Wiedereinführung einsetzen?
SPD
Rheinland-Pfalz bietet seinen Beamtinnen und Beamten insgesamt, auch im Bund- Länder-Vergleich, eine attraktive Besoldung. Bei der Eingangsbesoldung nimmt das Land bspw. einen Platz im verdichteten Mittelfeld ein. Auf weitere Maßnahmen, die aus unserer Sicht entscheidend dazu beitragen können die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern, wurde bereits verwiesen. Auch in Zukunft wird diese Aufgabe für uns als SPD hohe Priorität haben, um einen leistungsfähigen und verlässlichen Staat im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger garantieren zu können. Wie ausgeführt, wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Besoldung integriert. Dies rückgängig zu machen, ist nicht vorgesehen.
CDU
Wie bereits ausgeführt, wollen wir den Polizeiberuf deutlich attraktiver machen – u.a. durch Erhöhung und Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, einen Ausbau des Zulagenwesens, Regelbeförderungen sowie leistungsorientierte Anreize für besondere Belastungen und Spezialisierungen. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen umsetzbar sind, muss haushälterisch geprüft werden. Unabhängig davon halten wir die Abschaffung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für eine systemrelevante Berufsgruppe wie Polizistinnen und Polizisten für einen Fehler.
Bündnis 90/Die Grünen
Rheinland-Pfalz hat die Sonderzahlung, die früher als separates Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld gezahlt wurde, zum 1. Januar 2009 in das Grundgehalt integriert. Das bedeutet, dass diese Leistungen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gesondert ausgezahlt werden, sondern als Bestandteil der laufenden Besoldung berücksichtigt werden. Andere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, sowie der Bund sind ebenso verfahren. Als GRÜNE sind wir offen dafür, das bestehende System zu evaluieren.
FDP
Fragen der Besoldung von Landesbediensteten müssen in einer Gesamtschau betrachtet werden. Auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst haben berechtigte Anliegen, die in der Umsetzung ebenfalls den Landeshaushalt stark belasten. In Rheinland-Pfalz haben wir konsequent den Weg verfolgt, die Beamtenbesoldung kontinuierlich anzuheben. Dies war und ist ein finanzieller Kraftakt. Die Einführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sehen wir daher aktuell nicht.
Freie Wähler
Aus unserer Sicht ist nicht die Etikette einzelner Besoldungsbestandteile entscheidend, sondern die tatsächliche Gesamtattraktivität der Besoldung. Dazu kann auch die Frage gehören, ob Sonderzahlungen ein geeignetes Instrument zur Stärkung von Attraktivität und Anerkennung sind. Diese Frage würden wir daher nicht ideologisch, sondern pragmatisch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfähigkeit bewerten.