FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Was ist der Personalrat und was macht er?
Der Personalrat ist eine gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Beschäftigten einer Dienststelle – also auch bei der Polizei Sachsen. Seine Arbeit basiert auf dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG). Er hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten innerhalb der Verwaltung zu vertreten und partnerschaftlich mit der Dienststellenleitung zusammenzuarbeiten, ohne Teil der hierarchischen Struktur zu sein.
Wie gestaltet sich die Arbeit des Personalrates?
Mitbestimmung
Bei bestimmten Maßnahmen hat der Personalrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet: Ohne seine Zustimmung darf die Dienststellenleitung nicht handeln.
- Einführung neuer Arbeitszeitregelungen (z.B. Schichtmodelle)
- Planung und Durchführung von Fortbildungen
- Fragen der Arbeitsplatzgestaltung oder des Gesundheitsschutzes
- Auswahlrichtlinien bei Beförderungen oder Einstellungen
- Soziale Angelegenheiten wie Kantinen, etc.
Mitwirkung
Bei anderen Themen muss der Personalrat gehört und einbezogen werden, bevor eine Entscheidung getroffen werden darf. Die Dienststelle ist dabei nicht an seine Zustimmung gebunden, muss die Meinung aber berücksichtigen.
- Organisationsänderungen
- Einführung neuer Technologien
- Haushaltsfragen, die Personal betreffen
Wahrnehmung individueller Interessen
Der Personalrat hilft Beschäftigten in Einzelfällen, etwa wenn:
- es zu Konflikten mit Vorgesetzten kommt,
- jemand glaubt, unrecht behandelt oder nicht fair beurteilt worden zu sein,
- es Fragen zum Einsatz, zur Bewertung, zur Fortbildung oder zur Beförderung gibt.
Der Personalrat kann Dich beraten, begleiten oder dich direkt gegenüber der Dienststellenleitung vertreten.
Schutzfunktion & Gesundheitsförderung
Der Personalrat achtet auf:
- Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Einsatz des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
- Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, psychischer Überlastung und Burnout
Hier ist er oft Schnittstelle zwischen Belegschaft, Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten.
Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
- Der Personalrat wird bei jeder personellen Einzelmaßnahme einbezogen: Einstellung, Versetzung, Abordnung, Beförderung, Kündigung.
- Hat er Bedenken (z.B. wegen mangelnder Qualifikation oder drohender Benachteiligung), kann er Einwände erheben oder Maßnahmen ablehnen.
Zusammenarbeit mit anderen Gremien
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Zusammenarbeit im Sinne der jungen Beschäftigten.
- Frauenvertretung / Gleichstellungsbeauftragte: Zusammenarbeit für Gleichstellung und Chancengleichheit.
- Schwerbehindertenvertretung (SBV): Unterstützung bei der Integration und bei Schutzrechten schwerbehinderter Kollegen.
Warum sollte ich eine bestimmte Liste/Gruppe wählen?
Ein engagierter Personalrat sorgt dafür, dass:
- Entscheidungen nicht über eure Köpfe hinweg getroffen werden,
- Interessen und Probleme von Kollegen gehört und ernst genommen werden,
- Entwicklungen kritisch begleitet und sinnvoll mitgestaltet werden,
- Gleichbehandlung, Fairness und Transparenz gewahrt bleiben,
- Gesundheitliche, berufliche und soziale Belange nachhaltig geschützt werden.