8. März - Internationaler Frauentag

04.03.2021

Seit mehr als 100 Jahren wird am 8. März der Internationale Frauentag gefeiert. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Internationalen Frauentag im Jahr 2019 zum gesetzlichen Feiertag erklärt - als bislang einziges Bundesland.
8. März - Internationaler Frauentag

Hannover, den 04.03.2021

 
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages haben im Jahr 2018 den 31. Oktober zu einem zusätzlichen gesetzlichen Feiertag erklärt, gegen den Vorschlag der Landtagspräsidentin. Diese hatte sich für den 8. März ausgesprochen.

Bei der Verteilung der Abgeordneten nach Geschlechtern scheint das Ergebnis logisch. Schließlich sind ca. 70% der Abgeordneten männlich und ca. 30% weiblich. Selbst wenn alle weiblichen Abgeordneten sich für den 8. März entschieden haben, hatte es keinen Einfluss auf das Ergebnis. Es hätten mind. 21% der männlichen Abgeordneten für den 8. März votieren müssen. Das ist offensichtlich nicht passiert.

Nach diesen Verhältnissen werden somit alle Entscheidungen im Landtag getroffen. Und genau diese Geschlechterverhältnisse haben wir auch in der Nds. Polizei. Allerdings nicht durchgängig. Je höher die Besoldungsgruppe, umso geringer der Frauenanteil.

An dieser Stelle: Herzlichen Glückwunsch der neuen Polizeipräsidentin in Göttingen, Frau von der Osten.

Immerhin sind nach über 50 Jahren Frauen in der Kriminalpolizei und über 40 Jahren Frauen in der Schutzpolizei von insgesamt 9 Präsidenten*innen, bzw. Direktor der Polizei 2 Frauen.

Nach dem Anteil der Frauen in der Polizei werden auch die Plätze in den Personalräten vergeben. Selbst wenn eine Gewerkschaft bewusst mehr Frauen aufstellt, werden gem. Wahlordnung des NPersVG lediglich die Anzahl der Plätze an die Frauen vergeben, die dem prozentualen Anteil der Frauen in den jeweiligen Dienststellen entsprechen.

Die Stimmen der Frauen werden bei Abstimmungen somit nicht sichtbar, wenn nicht auch immer ein entsprechender Anteil der Männer die Sicht der Frauen übernimmt.

Der BDK fordert nicht erst seit der letzten Personalratswahl, dass das NPersVG entsprechend geändert wird. Bislang konnten wir mit unserer Argumentation beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport nicht durchdringen.

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Somit werden wir nicht müde, diese Forderung zu stellen. Für die Frauen und die Männer, die etwas verändern möchten.

Die lang geforderten familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, hätten schon lange vor Corona umgesetzt werden können.


Der Geschäftsführende Landesvorstand

  

 

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