BDK-Landesvorsitzender als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss

25.04.2024

Die Zeugenliste ist noch nicht abgearbeitet. Dieses Jahr noch sieben weitere Sitzungen geplant.
Akten

„Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg Württemberg (UsA IdP & Beförderungspraxis)“

Für den 22.04.2024 wurden die drei Landesvorsitzenden des BDK, der DPolG und der GdP als Zeugen vor den UsA „IdP & Beförderungspraxis“ geladen. Urlaubsbedingt war GdP-Kollege Lottmann verhindert und wird den Termin nachholen.

In öffentlicher und nicht-öffentlicher Sitzung wurde BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer von den Obleuten und Mitgliedern des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Fragekomplexen (vgl. Drucksache) befragt.

Die  Fragen bezogen sich im öffentlichen Teil im Fragenkomplex A.1 beispielsweise auf die Bewertung des sog. 5-Punkte-Programms des Innenministers, u. a. auf die Einführung der Vertrauensanwältin oder auch die Abschaffung des Amtes des Inspekteurs der Polizei bei gleichzeitiger Installation einer Stabsstelle im Landespolizeipräsidium (vgl. auch Beitrag in Der Kriminalist 11/2023). Es ging auch um den Umgang in der Polizei mit dem Thema Sexuelle Belästigung in der öffentlichen Verwaltung/Polizei.

Im Fragenkomplex A.3 wurden Fragen zum Beurteilungswesen oder auch zur Beförderungspraxis gestellt. Zu Fragenkomplex A.2 wurden keine Fragen gestellt.

 

Fragenkomplexe aus der u. a. Drucksache

A.1      „Vorwürfe der sexuellen Belästigung in Landesbehörden insgesamt und gegen den Inspekteur der Polizei“

A.2      „Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister an einen Journalisten“

A.3      „Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungsverfahren innerhalb der Polizei Baden-Württemberg bis zur Suspendierung von A. R. als Inspekteur der Polizei und Beförderungen von A. R. zum Vizepräsidenten des Landeskriminalamtes (LKA) und zum Inspekteur der Polizei“

 

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