"Altersdiskriminierende Besoldung"

11.10.2017

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom April d.J. wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung alle ruhend gestellten Anträge jetzt bescheiden.
"Altersdiskriminierende Besoldung"

Ende 2012 hatte der BDK – wie auch andere Gewerkschaften und Berufsverbände – seine Mitglieder auf ein Urteil des EuGH aus 2011 hingewiesen, das seinen Ausgangspunkt im Tarifbereich hatte, es aber wahrscheinlich war, dass es auch in den Beamtenbereich ausstrahlt und Bedeutung gewinnen kann. Aber auch Fragen der Verjährung waren damals noch offen und ungewiss. (Info vom 28.11.2012)

Um trotz dieser Unsicherheiten einen eventuellen Anspruch zu sichern, wurde unseren Mitgliedern, die bei Inkrafttreten der Dienstrechtsreform noch nicht in ihrer höchsten Dienstaltersstufe waren, empfohlen, vorsorglich zur Sicherung möglicher Ansprüche einen Widerspruch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung noch bis Ende des Jahres 2012 einzulegen.

Zum Zeitpunkt der EuGH-Entscheidung am 8. September 2011 war das Besoldungsdienstalter des baden-württembergischen Besoldungsrechts mit der Dienstrechtsreform zum 01.01.2011 bereits auf Erfahrungsstufen umgestellt worden war und orientiert sich an der Berufserfahrung und nicht mehr mehr am Lebensalter.

Im Grundsatz wurde in den nachfolgenden Verfahren zwar festgestellt, dass die bis Ende 2010 geltenden Dienstaltersstufen altersdiskriminierend waren, ein Entschädigungsanspruch in dieser Konstellation sich allerdings nur auf das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stützen könne, für welches ein Verjährungsfrist von zwei Monaten gilt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung, Az. 2 C 20.15, vom 6. April d.J. bestätigt, dass die Ausschlussfrist mit Ablauf des 8. November 2011 endete.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat auf dieser Basis die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände informiert, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung die bislang ruhend gestellten Anträge zurückweisen wird, die nicht innerhalb der zweimonatigen Ausschlussfrist eingegangen waren.

 

Siehe auch

  • 18.11.2012 Nachzahlungen sind möglich +++ Ansprüche noch 2012 sichern

  • 20.06.2014 BVerwG will im Herbst über altersabhängige Besoldungsstufen von Beamten entscheiden

  • 12.06.2015 Altersdiskriminierende Besoldung

  • 28.12.2015 Alterdiskriminierende Besoldung: Anträge bleibend ruhend gestellt

  • Bundesverwaltungsgericht (2 C 20.15) "Beginn der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG für Ansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung"