Immer noch kein Reparaturgesetz in Sachen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung
26.08.2026
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2025 per Beschluss erwartungsgemäß festgestellt hat, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und -beamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 „weit überwiegend verfassungswidrig" war, warten diese darauf, dass der Dienstherr den Schaden rückwirkend repariert. Auch der BDK LV Berlin fordert dies unermüdlich öffentlich und in Gesprächen mit den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern in Senat und Abgeordnetenhaus. (Ausgangsinfo: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-zur-verfassungswidrig-zu-niedrigen-besoldung-ein-armutszeugnis-fuer-das-land-berlin)
Passiert ist indes bislang nichts. Während von den Beamtinnen und Beamten völlig zu Recht rechtstreues Verhalten erwartet wird, haben Senat und Abgeordnetenhaus die Angelegenheit weiter verschleppt. Mit einem Reparaturgesetz ist demnach erst nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 und der angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse aller Voraussicht nach schwierigen Bildung eines neuen Senats zu rechnen. Angesicht der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (31. März 2027) wird dies eine sportliche Aufgabe sein. Die Chance, wenigstens nach dem eindeutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich sachgerecht zu reagieren und damit zu versuchen, Vertrauen wiederherzustellen, wurde durch den aktuellen Senat und das Abgeordnetenhaus jedenfalls erneut komplett vertan. Auch das, was über den angeblich von der Finanzverwaltung erstellten Entwurf eines Reparaturgesetzes berichtet wird, spricht nicht für rückwirkend wertschätzende Politik – im Gegenteil.
Es gibt also allen Grund dafür, Unmut und Protest auf die Straße bzw. vor das Abgeordnetenhaus zu tragen. Inwieweit der Zeitpunkt dafür jetzt der richtige ist, da wie ausgeführt erst das neu zu wählende Abgeordnetenhaus über das Reparaturgesetz zu entscheiden haben wird, sei dahingestellt. Es gibt keinen falschen Zeitpunkt, um das demokratische Recht auf Meinungsäußerung wahrzunehmen. Insofern begrüßen wir, dass die Gewerkschaft der Polizei zu einer entsprechenden Kundgebung am 27. August 2026 um 16:00 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus aufgerufen hat. Leider gab es im Vorfeld keinerlei erkennbare Bemühungen, andere potentielle Mitstreiter einzubinden. Dies wäre ein starkes Zeichen gegenüber der Politik gewesen. Über die Gründe, dies nicht zu tun, darf man spekulieren – war es wichtiger, den eigenen Gewerkschaftsnamen exklusiv zu positionieren? Wir haben daher davon abgesehen, als „Trittbrettfahrer“ offiziell zu einer Teilnahme an der Kundgebung aufzurufen. Gleichwohl haben wir im Sinne der Sache unsere Mitglieder auf Nachfrage zur Teilnahme ermutigt und tun dies auch hiermit.
In gleicher Sache ruft auch die Deutsche Polizeigewerkschaft zu einer „Mahnwache“ vom 26. August 2026 bis zum 19. September 2026 auf. Der Ort ist der Mitteilung allerdings noch nicht zu entnehmen gewesen.
Der BDK erinnert an dieser Stelle gerne daran, dass er seinen Mitgliedern in der Vergangenheit zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt Rechtsschutz in Sachen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung gewährt hat – insbesondere als andere dies noch als aussichtslos bewertet haben. Wir kämpfen auch weiter u.a. in einem Musterverfahren mit juristischen Mitteln für die Rechte der Beamtinnen und Beamten. (Info: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-musterklage-erzielt-wichtigen-etappensieg)
Unsere eigentlich selbstverständliche Forderung an die Politik lautet weiterhin: Mindestens verfassungsgemäße Besoldung für alle - rückwirkend, gegenwärtig und zukünftig!
Der geschäftsführende Landesvorstand
26.08.2026
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Kriminalpolizei - Beamte - Besoldung - Berlin