Sitzung des Landesvorstands BDK NRW vom 25.03.21

28.03.2021

Wichtige Beschlüsse zur Steigerung der Attaktivität des Berufsbildes Kriminalpolizei fasste der BDK NRW auf seiner virtuellen Sitzung am 25.03.21
Sitzung des Landesvorstands BDK NRW vom 25.03.21

Virtuelle Sitzungen sind in der aktuellen Situation zum Standard geworden. So traf sich auch diesmal der Landesvorstand des BDK NRW am 25.03.2021 zur Videokonferenz.

Unter großer Beteiligung der Bezirksverbände gab es zu den diversen Punkten der Tagesordnung einen konstruktiven und offenen Austausch.

Eine rege Diskussion entstand um die Frage, wie die Arbeit bei der Kriminalpolizei zukünftig attraktiver gestaltet werden kann.  Besteht doch nach einhelliger Meinung die Gefahr, dass die Attraktivität durch Personalmangel, hohe Arbeitsverdichtung, fehlender Wertschätzung des Berufsbildes und viel zu wenig Beförderungsmöglichkeiten im Verhältnis zu anderen Berufszweigen in der Polizei weiterhin abnimmt.

Nicht ohne Grund hatte sich der Vorsitzende des BDK NRW mit einem Brandbrief bereits im Februar 2020 an den Innenminister NRW, Herbert Reul, gewandt und auch später mehrfach im Rahmen auf bestehende Missstände eindringlich hingewiesen.

Ergänzend dazu stellt der BDK NRW fest:

Dem Land NRW gelingt es nicht, durch Anreize die Landesbeschäftigen verstärkt zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen. Maßnahmen dazu werden nur vereinzelt bei den Behörden angeboten. Neben den umweltpolitischen Gründen würden bei einer landeseinheitlichen Lösung auch die vielfältigen Verhandlungen mit örtlichen Verkehrsverbünden entfallen. In anderen Bundesländern ist man da innovativer. So bietet z.B. Hessen freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln an.

  • Der BDK NRW fordert die Einführung eines NRW Tickets für die Landesbediensteten in NRW, um diesen landesweit freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzuräumen.

Die sich schneller verändernden rechtlichen Rahmenbedienungen, eine immer stärkere internationale Ausrichtung, neue Herausforderungen bei veränderten Kriminalitätsformen,  steigende Ansprüche der Justiz, Arbeitsverdichtung,  spontane und kurzfristige Personalanforderungen für Sondereinsätze, hohe Vorgangsverantwortung und ein starkes Selbstmanagement. Hinzu ein finanzieller Nachteil durch den Wegfall von Zulagen, wie regelmäßige Wechselschichtzulage, regelmäßige Zahlungen für Dienst zu ungünstigen Zeiten, der Möglichkeit früher in Pension zu gehen, führt dazu, dass ein Wechsel zur Kripo von anderen Direktionen unattraktiv erscheint. Hier ist die Politik gefordert, die Arbeit bei der Kripo positiver zu besetzen. Neben wertschätzenden Aussagen gehört dazu, flankierend, die Bezahlung attraktiver zu gestalten:

  • Der BDK NRW fordert eine angepasste Besoldung der Kriminalpolizei NRW in Höhe von zusätzlich 300 Euro (K- Besoldung), um angesichts der bestehenden Erschwernisse, hohen Qualifikations- und Spezialisierungsanforderungen bei der Kriminalpolizei angemessene Anreizsysteme zu schaffen und diese innerhalb der Polizei wieder konkurrenzfähig zu machen.

Trotz Verpflichtung hat die Landesregierung NRW bis heute keine analytische Stellenbewertung in Auftrag gegeben. Gerade für die hoch qualifizierte Arbeit bei der Kriminalpolizei würde sich dabei ergeben, dass mehr als die Hälfte der kriminalpolizeilichen Tätigkeit mindestens in A12 zu bewerten ist. Im Bereich der A 13 werden inzwischen zu Recht Aufgaben vergütet, welche bisher nicht auseichend anerkannt wurden. Dies trifft derzeit vor allen Dingen auf DGL der Direktion GE zu. Im Gefüge zu Dienststellenleitungen entsteht hierdurch jedoch eine Unausgewogenheit.

Alle KKL der Direktion K sollen daher zum Ausgleich mit einer ruhegehaltsfähigen Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage (vergleichbar A 14) besoldet werden.

  • Der BDK NRW fordert das IM erneut auf, eine gesetzlich vorgeschriebene analytische Stellenbewertung für Stellen der Wertigkeit A12 und A13 (gD) vorzunehmen.
  • Der BDK NRW ist davon überzeugt, dass im Ergebnis mindestens mehr als die Hälfte in der Kriminalpolizei mit A12 zu bewerten sind.
  • Er fordert daher als Sofortmaßnahme eine Ausweitung der Stellen nach A12 zur Erreichung der vorgenannten Bewertung und zur weiteren Differenzierung im Spitzenamt des gehobenen Dienstes die Einführung einer Beförderung nach A 13 mit Zulage (A13 Z).