Sonderzahlung 2025 im Landtag beschlossen

03.03.2026

Nach abschließender Beratung wurde heute (Dienstag) die einmalige Sonderzahlung für 2025 im niedersächsischen Landtag ohne Gegenstimmen beschlossen. Sehr interessant einige Details in der Begründung für die Gesetzesvorlage.

 
Die Einzelheiten sind bekannt, wir berichteten: Einmalzahlungen von 800 Euro für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 sowie 500 Euro ab A9, Anwärterinnen und Anwärter erhalten 250 Euro, keine Sonderzahlung für Pensionärinnen und Pensionäre. 1)  
 
Der Begründung seitens der Landesregierung anlässlich Übersendung des Gesetzentwurfs ist zu entnehmen, dass mit dieser einmaligen Maßnahme für das Jahr 2025 eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt werden soll. 2) Hierzu erfolgte eine Prüfung anhand vom Bundesverfassungsgericht vorgegebener Parameter mit diesen Schlussfolgerungen:  

Ø  Verbraucherpreisentwicklung: Preissteigerung seit 2010 bis 2025 rund 36,9 %. Die Besoldung ist stärker gestiegen als die Preise. 5-%-Grenze eingehalten 

Ø  Systeminterner Besoldungsvergleich (Abstandsgebot): Die Abstände zwischen Besoldungsgruppen haben sich innerhalb von fünf Jahren nicht um mehr als 10 % verringert (maximal 7,35 %). Vorgabe eingehalten 

Ø  Mindestabstand zur Grundsicherung (15-%-Regel): Für eine vierköpfige Familie wird das Grundsicherungsniveau 2025 mit rund 40.340 € berechnet. Die Nettoalimentation (inkl. zulässigem Hinzuverdienst) liegt bei 115,23 % des Grundsicherungsniveaus und damit über der verfassungsrechtlich geforderten 15-%-Grenze. Vorgabe eingehalten 

Ø  Ländervergleich: Niedersachsen unterschreitet die Durchschnittswerte anderer Länder nur geringfügig (max. ca. 3 %) und bleibt deutlich unter der 10-%-Grenze. Vorgabe eingehalten

 

Damit liegt nach Ansicht der Landesregierung eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht vor. Pensionäre erhalten keine Sonderzahlung, das entspräche bisheriger Rechtsprechung. 
 
In der Begründung der Landesregierung wird auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.09.25 zur Besoldung der Berliner Landesbeamten erwähnt: „Der Beschluss enthält eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Insoweit wird die Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu geschaffenen komplexen Maßstäbe wie insbesondere der Mindestbesoldung anhand des Median-Äquivalenzeinkommens etwas Zeit benötigen.“
 
Die Beratung im Landtag spiegelte diese Bewertung durchaus wider. 3) Kritisch angemerkt wurde, dass es keine Lösung sein könne, immer wieder durch kurzfristige Maßnahmen wie jetzt die gestaffelte Sonderzahlung zu versuchen, oberhalb der Grenze der verfassungsgemäßen Alimentation zu bleiben. Unter Hinweis auf Anhörungen im Ausschuss wurde auf rechtliche und strukturelle Zweifel an der Vorgehensweise hingewiesen. Sonderzahlungen seien keine nachhaltige Lösung, es fehle die strukturelle Wirkung, sie wirken nicht auf die Versorgung und sie sind nicht geeignet, die verfassungsgemäße Alimentation dauerhaft sicherzustellen. Besoldung bleibe damit eine Dauerbaustelle.

Finanzminister Heere erklärte, der Gesetzentwurf sei entwickelt worden, noch bevor die Einzelheiten zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes betreffend die Besoldung in Berlin bekannt wurden. Insofern werde derzeit im Finanzministerium daran gearbeitet, die Auswirkungen der Entscheidung zu berechnen.

Finanzminister Heere bestätigte nochmals die Absicht, das Ergebnis der Tarifverhandlungen ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
 
Letztlich folgte die Mehrheit der Abgeordneten der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ohne Gegenstimmen.
 
 
Abschließend bleibt festzuhalten: 
 
Mit der Sonderzahlung sieht die Landesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation zumindest für das Jahr 2025 als erfüllt an. Ob diese Maßnahme jedoch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, muss sich erst noch erweisen. Zudem: sie orientiert sich an der Untergrenze des Zulässigen. Die Erwartungen für die Zukunft sind andere: strukturelle Reformen, um eine verfassungsgemäße und angemessene Besoldung und auch Versorgung dauerhaft verlässlich sicherzustellen! 
 
 
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender
 

 

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/baustellen 
2) https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/ Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf  
3) https://plenartv.de/tagungsabschnitt/19-32 (TOP 5)

 

 

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Niedersachsen
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