Stellungnahme des BDK zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt, unter Berücksichtigung des parallelen Gesetzgebungsverfahrens zur Speicherung und Nutzung von IP-Adressdaten
29.05.2026
Beide Vorhaben prägen die künftige Architektur digitaler Identifizierung, da sie auf derselben technischen Grundlage beruhen: der nachträglichen Zuordnung von IP‑Adressen zu Anschlussinhabern bzw. Nutzenden. Diese Zuordnung ist in vielen Deliktskonstellationen oft der erste und entscheidende Schritt, um aus anonymem oder pseudonymem Verhalten eine verantwortliche Person zu ermitteln. Der BDK unterstützt das Ziel, die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats im digitalen Raum zu stärken, fordert aber, die entstehende Gesamtarchitektur digitaler Rechtsdurchsetzung sorgfältig zu prüfen.
Digitale Gewalt bedroht persönliche Freiheit, Intimsphäre, Teilhabe und Vertrauen in den Rechtsstaat. Der Referentenntwurf ist ein wichtiger Schritt: er stärkt Betroffene, verbessert Auskunfts‑ und Sicherungsmöglichkeiten und schafft präzisere strafrechtliche Antworten (z. B. auf Deepfakes und bildbasierte sexualisierte Gewalt). Damit die Regelungen wirken, müssen sie in eine kohärente Gesamtstruktur eingebettet werden.
Der BDK hält die Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens für geboten, fordert jedoch die gemeinsame Betrachtung beider Regelungskomplexe, die Vermeidung von Wertungsinkongruenzen, präzise technische und dogmatische Ausgestaltungen der Straftatbestände sowie eine ausreichende Ausstattung von Polizei und Justiz.
Unsere ausführliche Stellungnahme kann in der beigefügten PDF nachgelesen werden.