Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg

30.06.2022

UsA IdP & Beförderungspraxis eingesetzt
Akten

Auf der Seite des Landtags Baden-Württemberg ist unter Untersuchungsausschuss im ersten Absatz folgendes zu lesen: „Mögliche Missstände oder Affären in Politik oder Verwaltung - darum geht es bei einem Untersuchungsausschuss. Er ist die schärfste Möglichkeit der Regierungskontrolle durch das Parlament, ja sogar durch die Parlamentsminderheit.“

(Quelle: https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/parlament/ausschusse/untersuchungsausschuss.html) 

Mit Drucksache 17/2649 hat der Landtag von Baden-Württemberg den Untersuchungsausschuss „UsA IdP & Beförderungspraxis“ – Langtext: Einsetzung und Auftrag eines Untersuchungsausschusses „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg“ – eingesetzt. 

Der Landtag hat bis dato zwei Pressemitteilungen herausgegeben:

Die ersten Beweisanträge des Untersuchungsausschusses wurden jüngst in der Polizei BW umgesetzt.

„Die aktuell zur Verfügung gestellten Zeitläufe für eine Abfrage der gesamten Mitarbeiterschaft in der Polizei Baden-Württemberg sind recht unrealistisch. Wer beispielsweise beim G7-Gipfel eingesetzt war, hatte keine Möglichkeit fristgerecht zu antworten“, kritisiert Landesvorsitzender Steffen Mayer die jüngste Abfrage. Die Fragestellungen sind komplex und teilweise kompliziert formuliert.

Parallel zur ersten Beweiserhebung tagte am 29. Juni 2022 der Innenausschuss des Landtags: Pressemitteilung Nr. 90/2022 vom 29.06.2022: „Innenausschuss berät über sexuelle Belästigung in Betrieben und Behörden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach wie vor weit verbreitet“