Widerspruch Beamtenbesoldung: Bürokratie bleibt?
27.08.2026
„Vielleicht melden sich die Beschäftigten der Besoldungsstellen zu Wort, die nach derzeitigem Stand überflüssigerweise wieder 28.000 Beschwerden registrieren, den Eingang bestätigen und verwalten müssen? War da nicht was mit Bürokratieabbau?“ schrieben wir vor einem knappen Jahr - ohne Erfolg. 1)
Eine vom BDK Landesverband Berlin finanzierte Musterklage zur verfassungswidrigen Alimentation Berliner Beamtinnen und Beamter 2) führte zu einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Mai 2026 (BVerwG 2 B 5.26), der auch für das Land Niedersachsen Auswirkungen haben dürfte: „Es ist aber davon auszugehen, dass in den Fällen, in welchen ein Widerspruch eingelegt wurde, der auch in die Zukunft gerichtet ist, der Antrag auf eine amtsangemessene Alimentation fortwirkt und nicht jedes Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden muss.“ 3)
Für das Land Niedersachsen ist in § 4 Abs. 7 NBesG geregelt, dass der Widerspruch in jedem Haushaltsjahr schriftlich gegenüber dem Dienstherrn zu erheben ist. Der Beschluss des BVerwG steht dem offensichtlich entgegen!
Bis zu einer entsprechenden Klärung im Finanzministerium empfiehlt der BDK LV Niedersachsen seinen Mitgliedern daher weiterhin, die eigene Gehaltsmitteilung zu prüfen und ggf. auch in diesem Jahr neu Widerspruch einzulegen!
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender
1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/beamtenbesoldung-erfolg-der-berufsvertretungen
2) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-musterklage-erzielt-wichtigen-etappensieg
3) https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++255b57a8-9d58-11f1-87cf-5d1307c4fc17
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