Versicherungsrechtsschutz

Der BDK gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern und Hinterbliebenenmitgliedern Rechtsschutz über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG. Einzelheiten regelt die BDK Rechtsschutzordnung.
Rechtsschutz wird dem Grundsatz nach für solche Versicherungsfälle gewährt, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintreten sowie in Verwaltungsstreitverfahren, die sich aus dem Dienst-, Arbeits- oder Ruhestandsverhältnis ergeben.

Die Versicherungssumme beträgt 1 Million € je Rechtsschutzfall, zusätzlich für Strafkautionen bis zu 200.000 € darlehensweise.

Beispiele für die Gewährung von Rechtsschutz:

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, B. Schmerzensgeld nach einer Verletzung durch eine Widerstandshandlung im Rahmen eines Einsatzes.
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. Verfahren wegen Höhergruppierung, Alimentation, dienstlicher Beurteilung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Der Versicherungsschutz besteht auch für Angehörige des Mitglieds für die Wahrung rechtlicher Interessen gegenüber der Beihilfestelle im Zusammenhang mit Beihilfeleistungen.
  • Straf-Rechtsschutz, z.B. beim Vorwurf der Körperverletzung im Amt durch angebliche Verletzungshandlungen im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme. Rechtsschutz besteht auch beim Vorwurf eines Verbrechens sowie für vorsätzliche Vergehen oder Verbrechen bis zur 1. Instanz ( im Falle einer Vorsatzverurteilung entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und die Versicherung fordert die verauslagten Kosten zurück),
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren, auch für Disziplinarverfahren, die aufgrund eines Vorfalls im privaten Lebensbereich eingeleitet wurden
  • Sozialrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. bei Renten-/Versorgungsangelegenheiten, auch für das der Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren.
  • Fahrer-Rechtsschutz für das Lenken von dienstlichen Fahrzeugen sowie für eigene Fahrzeuge, wenn es sich um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Wegeunfall) handelt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, von denen Mitglieder in unmittelbarem Zusammenhang mit und aus Anlass der Verbandstätigkeit betroffen sind.

Darüber hinaus bietet der BDK seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Zusatzleistungen

Im Schadensfall oder bei Beratungsbedarf: