Update zu Widerspruch gegen die Besoldung 2025

20.11.2025

In der letzten Woche wiesen wir auf den Sachstand betreffend Widerspruch für das Jahr 2025 hin. Inzwischen gibt es interessante Entwicklungen.

 
Unverändert besteht die Notwendigkeit, die Widersprüche jährlich zu wiederholen. 1) Wir empfahlen daher erneut,  

-> die eigene Gehaltsmitteilung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen

Hinweis: Bei Verwendung der Vorlage aus dem letzten Jahr unbedingt "2024" durch "2025" ersetzen!
 

Aktuell berichtet der BDK Landesverband Berlin von einem am 19.11.2025 veröffentlichten Beschluss: 2)
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 für „weit überwiegend verfassungswidrig“. 
Dort auch Hinweis auf erste Einschätzungen zu den juristischen Auswirkungen. 


Kommentar des "dbb niedersachsen": 3)
„Die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts ist in seiner Klarheit eindeutig und unterstützt in weiten Teilen genau die Argumentationslinie, die der dbb niedersachsen seit nunmehr zwanzig Jahren gegenüber dem Land Niedersachsen deutlich gemacht hat."
 
Und weiter: Aktuell versuche das Finanzministerium durch eine geringe Sonderzahlung erneut Flickschusterei zu betreiben. Die Erhöhung sei nicht im mindesten ausreichend, die eigenen Beamtinnen und Beamten angemessen zu besolden. Zudem seien die Pensionärinnen und Pensionäre dabei erneut ausgenommen worden.
 
Letzteres bezieht sich auf einen aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung für Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter. 4) Danach soll die Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 800 Euro und für die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro betragen.

 

Ebenfalls in der letzten Woche berichtete der BDK LV Schleswig-Holstein von einer Bestätigung der Verfassungswidrigkeit durch das Verwaltungsgericht Schleswig. Beispielhaft untersucht wurden 16 Fälle, darunter der Fall eines BDK-Mitglieds: 5)
Nach vorläufiger Rechtsauffassung der Kammer sei die Mindestalimentation für eine 4-köpfige Familie zu niedrig. Diese Problematik setze sich fort bezüglich des Abstandsgebots der Besoldungsgruppen untereinander von A6 bis A16. 

 
 

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-fuer-2025  

2) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-zur-verfassungswidrig-zu-niedrigen-besoldung-ein-armutszeugnis-fuer-das-land-berlin   

3) https://www.dbb-niedersachsen.de/aktuelles/news/dbb-niedersachsen-begruesst-beschluss-des-bundesverfassungsgerichts-zur-alimentation-in-berlin-land-niedersachsen-und-finanzministerium-muessen-jetzt-reagieren/  

4) https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html   

5) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/6-update-erfolg-fuer-den-bdk-verwaltungsgericht-in-schleswig-bestaetigt-die-verfassungswidrigkeit-der-besoldung   

 

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Niedersachsen
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