Corona erzwingt längst überfällige Fortschritte

24.01.2021

Was tun die Polizeibehörden der Länder und des Bundes für den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zeiten von Corona?
Corona erzwingt längst überfällige Fortschritte

Wenn man sich die aktuellen Zustände in den einzelnen Behörden ansieht, fast schon eine ironische Frage in Zeiten, in denen die Bundesregierung zu deutlichen Kontaktreduzierungen aufruft und Arbeitgeber dazu animiert, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit im sogenannten Homeoffice zu ermöglichen. Mit mehr als 330 000 Beschäftigten gehören die Polizeibehörden zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Der Aufruf der Bundesregierung gilt also zweifelsfrei auch ihnen.

Die Wochenzeitung Die Zeit titelte in dieser Woche „Auch Polizeibeamte wollen ins Homeoffice“. Nun, das ist ein bisschen kurz gegriffen.
In den Augen des BDK sollten Angebote wie Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierungen nicht nur in der aktuellen Corona-Situation auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zum Standard gehören. Leider ist dies im Jahre 2021 vielerorts immer noch Wunschdenken.

Dabei steht es außer Frage, dass man in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel dem Streifendienst, nicht auf die Anwesenheit der Beamten verzichten kann. In vielen Behörden wurden deshalb aktuell in diesen Bereichen Schichtmodelle geändert, um die Kontakte unter der Kollegenschaft so weit wie möglich zu verringern. Allerdings gibt es ohne Zweifel auch Bereiche in der Polizei, in denen ein Arbeiten von zu Hause aus problemlos möglich wäre. Allein bei der Kriminalpolizei finden sich viele Tätigkeiten, die unter das Schlagwort der berühmten Schreibarbeit fallen und die unter Berücksichtigung der dienstlich erforderlichen Mindeststärke in den jeweiligen Diensteinheiten problemlos auch außerhalb der Dienststelle erledigt werden könnten.

Das Kernproblem ist jedoch, dass es flächendeckend an der notwendigen Ausstattung fehlt. Mobile PC-Technik, die über die erforderlichen VPN-Zugänge verfügt, ist in allen Behörden Mangelware. Die Gründe, warum die Polizeibehörden derartige Technik nicht schon früher beschafft haben, sind dabei vielfältig. Herausstechen dürfte hier aber neben fehlender finanzieller Mittel vor allem mangelndes Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter. Aussagen, dass Homeoffice schlicht nicht vorgesehen ist, man zu Hause ja ohnehin nicht arbeiten und sich damit einen freien Tag erschleichen würde, sind auch in der aktuellen Ausnahmesituation leider an der Tagesordnung.

Und so ist es auch gar nicht verwunderlich, dass es beispielsweise in der Bundespolizei keine einheitliche Regelung zu diesem Thema gibt, obwohl der Vorsitzende des Verbandes Bundespolizei dies bereits im Mai und im Juli 2020 eindringlich gefordert hatte. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen veranstaltet die Polizei nach wie vor Präsenzfortbildungen, obwohl eine Vermischung einzelner Dienstbereiche unbedingt vermieden werden soll.

In Brandenburg hat das Polizeipräsidium Ende März mit einer Verfügung zur lageangepassten Gewährung von Heimarbeit und damit einhergehend zur Vertrauensarbeitszeit reagiert, jedoch fehlt es noch immer an der notwendigen Technik und die Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung einer Arbeitsortflexibilisierung auch für die Zeit nach Corona dauert in manchen Dienstbereichen aktuell bis zu sechs Monate.

In Schleswig-Holstein funktioniert die Sache mit dem Homeoffice in einigen Dienststellen bereits problemlos. In anderen Dienststellen wird bisher vom Homeoffice leider zu wenig bis gar nicht Gebrauch gemacht und stattdessen umfassend an der Präsenzpflicht festgehalten.

In Bayern ist man hingegen wenigstens schon einen kleinen Schritt weiter. Das PP München hat angekündigt, den Ausbau mobiler Arbeitsplätze schnell zu forcieren. Und auch im bereits erwähnten Nordrhein-Westfalen sollen nun für später geplante Investitionen in den IT-Bereich vorgezogen werden. Lichtblicke sind also durchaus erkennbar und Fortschritte möglich.

Ein weiteres großes und bisher unerwähntes Problem stellt die Kinderbetreuung dar. Die Polizei Berlin fordert diesbezüglich von ihren Beamtinnen und Beamten den Abbau sämtlicher Überstunden, bevor man die geltenden Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen darf und schafft somit eine Benachteiligung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder kümmern müssen.

In Zeiten der Krise zeigt sich unweigerlich, wo die Probleme und dringender Handlungsbedarf liegen, insbesondere und gerade auch in den Sicherheitsbehörden unseres Landes.

Der BDK setzt sich dafür ein, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie in die Alltagsorganisation der Kriminalpolizei in allen Landes- und Bundesbehörden der Polizei integriert, beibehalten und, zumindest was die technischen Voraussetzungen anbelangt, unbedingt ausgebaut werden.