Schwarz-roter Koalitionsvertrag - Wie sieht die Zukunft der Polizei Hessen aus?!

16.01.2024

Die neue schwarz-rote Landesregierung hat im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode von 2024 bis 2029 auf über 200 Seiten ihre Pläne für die nächsten fünf Jahre vorgelegt. Wie sieht die Zukunft der Polizei in Hessen und vor allen der Kripo aus?! Der BDK hat den Koalitionsvertrag anaylisiert und die für die Polizei wichtigen Punkte herausgearbeitet.
Schwarz-roter Koalitionsvertrag - Wie sieht die Zukunft der Polizei Hessen aus?!

Der Koalitionsvertrag enthält spannende Aussagen für die hessische Polizei, die nachfolgend zusammengefasst sind: 

  • Polizei soll personell und materiell weiter gestärkt werden
  • Schaffung zusätzlicher Vollzugsstellen durch ein Sicherheitspaket IV um den Wechselschichtdienst zu entlasten und Zentralbehörden zu stärken
  • Schaffung weitere Fach- und Verwaltungsstellen, um die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen weiter zu erhöhen und die Servicebereiche im Sinne einer Entlastung des Vollzugsdienstes zu stärken
  • Einstellung neuer Wachpolizistinnen und Wachpolizisten
  • Einführung von digitalen Lösungen zur Effizienzsteigerung
  • organisatorische und strukturelle Neuausrichtung der hessischen Polizei
  • Präventionsarbeit soll zielgerichtet ergänzt werden
  • Die neue Führungskultur soll konsequent weitergeführt werden
  • Einführung eines „Hessischen Tags der Einsatzkräfte“
  • Weiter- und Fortbeschäftigungsangebote für Beschäftigte der Wachpolizei
  • zeitgemäß Ausgestaltung des Zulagenwesen der Polizei
  • angemessene Zulagen für besonders belastende Dienste
  • Anhebung der Polizeidienstzulage auf 160 Euro
  • Schaffung der Möglichkeit Erholungsurlaub für Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen anzusparen
  • Weitere Investitionen in moderne Ausstattung und bedarfsangepasste Ausrüstung, wie Dienstkleidung, Schutzausstattung, BodyCams, Distanzelektroimpulsgeräte („Taser“), Car-Cams, Drohnen, Smartphones und IT-Geräte
  • Weiterer Ausbau und Fortentwicklung in den kriminaltechnischen Bereichen
  • Ausbau eines professionellen IT-Notfall- und Sicherheitsmanagements sowie einer effektiven und effizienten Cyberangriffsabwehr speziell für die hessische Polizei
  • Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen
  • Evaluation, Ausbau und Ausweitung der Erstattung von Strafanzeigen per Online-Wache
  • Einführung einer Online-Videovernehmung
  • Weitere Stärkung des Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) mit Fortentwicklung des „Innovation HUB 110“
  • Weiterer Ausbau der „Polizei-Cloud Hessen“
  • Schaffung eines innovatives Forensik-Kompetenzzentrum
  • Schaffung eines INFORMATION HUB 110 zur weiteren Stärkung der Analysefähigkeit
  • Schaffung einer Digital Academy 110 um eine hervorragend ausgebildete Polizei und eine schnelle, digitale Verarbeitung von Informationen sicherzustellen
  • Ausbau des Digitalfunk sowie Härtung und weitere Netzverdichtung
  • Schaffung eines operatives Abwehrzentrum gegen alle Formen der Organisierten Kriminalität, der Clankriminalität sowie schwerer Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum
  • Schaffung eines gemeinsames Finanzermittlungszentrum von Polizei, Justiz und den Finanzbehörden
  • Einrichtung einer zentralen „Servicestelle zur Entsperrung von beweisrelevanten Datenträgern und IT-Systemen
  • Einrichtung einer Kompetenz- und Koordinierungsstelle für die Bildung und Unterstützung sogenannter „joint investigations teams“ auf europäischer Ebene im LKA
  • Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) ermöglichen
  • Einsatzmöglichkeiten von hessenDATA oder einem vergleichbaren Analysewerkzeug auszuweiten, insbesondere indem vorhandene IP-, Maut- und sonstige Verkehrsüberwachungsdaten zur Verbrechensverfolgung genutzt werden können
  • Datenaustausch zwischen den mit Sicherheitsangelegenheiten betroffenen Behörden rechtssicher und angemessen ermöglichen und optimieren
  • Einsatz auf Bundeebene, damit unverzüglich und vollumfänglich die rechtlichen Möglichkeiten zur IP-Datenspeicherung, insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, genutzt werden können, sowie Sicherheitsbehörden die Überwachung kryptierter Telekommunikation im Kontext schwerster Straftaten zu ermöglichen
  • Einsatz auf Bundesebene, dass eine Rechtsgrundlage zur automatisierten Datenanalyse und -auswertung auch zur Strafverfolgung geschaffen wird
  • Einsatz auf Bundesebene, dass Sicherheitsbehörden in engen Grenzen und mit richterlicher Anordnung der Zugang zu bestehenden privaten audiovisuellen Systemen gestattet wird, um in den bestehenden rechtlichen Befugnissen beispielsweise die Wohnraumüberwachung durchführen zu können
  • Ausbau der zielgerichteten Fahndung durch die Erweiterung um Akustik, Mustererkennung und intelligente Technik mit Gesichtserkennung, um den Einsatz von Videosicherheitstechnik mit ausreichend und geschultem Personal noch effizienter zu gestalten
  • Einrichtung eines polizeilichen Lichtbildabrufs aus einem zentralen „Landes-Spiegelregister“, so dass für die Polizei künftig ein Lichtbildabruf aus dem Pass- und Personalausweisregister möglich sein wird
  • Schaffung eines Frauensicherheitspaket besteht aus repressiven und präventiven Maßnahmen, durch die Ausweitung des Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Überwachung der Einhaltung von Kontakt- und Annäherungsverboten
  • Durch den Einsatz von Augmented sowie Virtual Reality sowie Fahrsimulatoren werden wir die Aus- und Fortbildung modernisieren
  • Schaffung moderner Büro-, Arbeitsplatz- und Arbeitszeitkonzepten
  • Bau moderner und zukunftsfähiger Liegenschaften und Einsatztrainingszentren, die auch den Anforderungen im Krisenfall gerecht werden
  • Ausbau des Fuhrparks entsprechend der Personalmehrung
  • Erhöhung der Einsatzfähigkeit der Polizeifliegerstaffel durch modernere sowie die Erweiterung um einen 4. Hubschrauber
  • Fortbestehen des Diensthundewesens und der Reiterstaffel sowie des Polizeimusikorchesters
  • Intensivierung des polizeilichen Engagements gegen Taschen- und Trickbetrüger
  • Ausbau der Häuser des Jugendrechts

Der BDK begrüßt die o.g Aussagen und würde sich über eine zeitnahe Umsetzung freuen. Neben den benötigten technischen und rechtlichen Neuerungen ist und bleibt aber der Mensch die kostbarste Recource bei der Polizei. Wir erwarten vom neuen Innenminister eine deutliche Steigerung der Attraktivität bei der Polizei.

Der BDK Hessen begrüßt die Aussagen zur Personalmehrung und Anpassung der Zulagen. Aussagen zur Erhöhung des Anteils der Kriminalpolizei sowie Aussagen zur Umsetzung einer verfassungskonformen Besoldung und zur Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage finden sich leider nicht im Vertrag. Es bleibt abzuwarten, wie und wann die aufgeführten Aussagen umgesetzt und mit Leben gefüllt werden.

Der BDK wird sich mit dem neuen Innenminister treffen und seine Forderungen sowie die Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen bei der Polizei erörtern. Wir werden dazu berichten.

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