Widerspruch gegen die Alimentation 2023

12.11.2023

Handlungsempfehlung des LV Bayern
Arek Socha - Pixabay

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zum 01.04.2023 trat die Neuregelung der „verfassungskonformen Beamten-Alimentation“ in Bayern in Kraft.

Im Brustton der Überzeugung wurde die neu eingeführte Regelung von den politischen Verantwortlichen als „Non plus ultra“, bzw.  als „großer Wurf“ dargestellt.

Doch leider ist das neue Gesetz in unseren Augen in der jetzigen Form noch (lange) nicht verfassungskonform. Unserer Meinung nach muss es als „erster Schritt in die richtige Richtung“ gesehen werden.

Diese Einstellung teilt u.a. auch der Bayerische Richterverein, mit welchem wir uns im Vorfeld intensiv ausgetauscht haben.

Darum unsere Handlungs-empfehlung:

Lege gegen Deine aktuelle Besoldung noch im Jahr 2023 Widerspruch beim Landesamt für Finanzen / Deiner zuständigen Bezügestelle (siehe Bezügemitteilung) ein!

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sojka & Kasch, Nürnberg (u.a. Verwaltungsrecht) haben wir einen Muster-Widerspruch gefertigt, welchen wir Dir kostenfrei zur Verfügung stellen.

Was ist zu tun?

Einfach befüllen, ausdrucken und am besten als Einwurf-Einschreiben an die jeweils zuständige BFD senden. Das Ganze noch 2023 (damit sichert ihr euch risikolos mögliche später festgestellte Ansprüche auf Alimentation für das ganze Kalenderjahr 2023, ff.)

Wir reden nicht nur, sondern wir kämpfen auch – nämlich dort, wo es erforderlich ist - Für Dich und Deine Rechte.


Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Bayern

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