Information zum Widerspruchsverfahren hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation

27.03.2024

Der BDK Landesverband Bayern hat seinen Mitgliedern nahegelegt auch gegen die Neufassung des Besoldungsgesetzes, gültig ab 01.01.2023, Widerspruch einzulegen.
Gerd Altmann - Pixabay

Nach Ansicht des BDK Landesverbandes Bayern, wie im Übrigen auch des Bayerischen Richterveines, erfüllt die Neufassung noch nicht in hinreichendem Maß das höchstrichterlich geforderte Abstandsgebot.

Wie mittlerweile aus dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen bekannt wurde, werden die Widersprüche für das Jahr 2023 durch die Landesämter für Finanzen abgelehnt werden. Erste ablehnende Bescheide wurden bereits an Kolleginnen und Kollegen versandt.

In den Rechtsbehelfen wird dargelegt, dass gegen den Bescheid innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Klage erhoben werden kann. Den Kolleginnen und Kollegen, welche sich für den Klageweg entscheiden, empfiehlt der BDK Landesverband Bayern folgendes Vorgehen: 

  1. Umgehende Antragstellung auf BDK Rechtsschutz über das Online Formular auf der Website des BDK, oder unter folgendem Link

hierbei bitte unbedingt das Widerspruchsschreiben, sowie das Ablehnungsschreiben des Landesamtes für Finanzen beifügen

  1. Zur Durchführung des Klageverfahrens wurde die Fachanwältin für Verwaltungsrecht                          

Frau Dr. Sonja Sojka,

Zirkelschmiedsgasse 28,

90402 Nürnberg

gewonnen, so dass Frau Dr. Sojka vom BDK Landesverband Bayern empfohlen wird. Wenn Frau Dr. Sojka das Mandat erhalten soll, bitte bereits im Antrag auf Rechtschutz angeben.

  1. Nach Deckungszusage durch die Rechtschutzversicherung (Roland Versicherung) kann Frau Dr. Sojka individuell kontaktiert werden.
  2. Da das Verwaltungsgericht einen Verfahrenswert festlegt und dazu einen Zahlungsbescheid versendet, diesen nach Erhalt bitte an Frau Dr. Sojka weiterleiten.

 

 

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